BEWEINUNG CHRISTI. - image-1

Lot 1208 Dα

BEWEINUNG CHRISTI.

Auktion 903 - Übersicht Köln
19.05.2007, 10:30 - Alte Kunst (900 C)
Schätzpreis: 38.000 € - 42.000 €
Ergebnis: 88.060 € (inkl. Aufgeld)

Holz geschnitzt, rückseitig abgeflacht und teilweise ausgehöhlt, wobei die äußeren Ränder alt an den mittleren Werkblock angefügt sind. In Teilen wohl originale farbige Fassung, teilweise übergangen. Quergelagerte und dem Baumrund folgende leicht geschwungene Plinthe, als Erdboden gestaltet. Darauf liegt dem Betrachter zugewandt der nur mit einem Lendentuch bekleidete tote Christus mit fahlem weißem Inkarnat. Sein Haupt ist in den Schoß seines Jüngers Johannes gebettet, der den Oberkörper Christi stützt und zugleich den Arm der Gottesmutter umfaßt hält. Maria kniet hinter ihrem Sohn und stützt seinen Nacken, während sie mit ihrer linken Hand die leblose Hand Christi anhebt. Zur Rechten wird die Gruppe um die trauernd betende Maria Magdalena ergänzt. Die dreiviertelrund und teilweise freiplastisch geschnitzten Figuren werden von einem zweigeteilten silhouettierten Relief hinterfangen, das Stadtarchitekturen auf felsigen Hügeln zeigt. Das qualitätvoll ausgeführte und besonders in den Falten der Gewänder dünnwandig aus dem Holz herausgearbeitete halbplastische Relief trägt eine Zuschreibung an den Meister von Kefermarkt, dem in der Vergangenheit eine Anzahl von Werken sehr unterschiedlicher Charakteristik zugeschrieben worden sind und der nur vielleicht mit dem Passauer Bildschnitzer Martin Kriechbaum identifiziert werden kann.
Feiner vertikaler Riß in der Mitte der Skulptur, dort auf der Rückseite eine ältere Ergänzung und Festigung der Substanz. Bestoßungen mit geringfügigen Verlusten an der Fassung. Vorderkante der Plinthe unterlegt. H 63 cm; B 80 cm; T 23 cm.
MEISTER VON KEFERMARKT zugeschrieben, wohl PASSAU oder OBERÖSTERREICH, um 1490/1500.

Literaturhinweise

Zum Meister von Kefermarkt siehe zuletzt Rainer Kahsnitz, "Die großen Schnitzaltäre - Spätgotik in Süddeutschland, Österreich, Südtirol", München 2005, S. 164-179, bes. S. 169.